Pool- & Teichfüllungen

Pool-Füllungen nur über Hauswasserleitung

Das Füllen von Swimmingpools oder Schwimmteichen ist lt. der NÖ Wassergebührenordnung nur über eine verzählerte Hauswasserleitung gestattet. 

Die frühere Praxis, es von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren über das Hydranten-System füllen zu lassen ist nicht korrekt und daher nicht gestattet. 

Einzige Ausnahme besteht beim Bau eines eingebauten Pools, wenn für eine eventuelle Beton-Hinterfüllung ein rascher Gegendruck benötigt wird.
In diesem Fall kann eine derartige Füllung über Hydranten beim Gemeindeamt beantragt werden. Die Ausführung passiert durch die Mitarbeiter des Bauhofes und kostet 250 Euro für die Arbeitsleistung sowie das jeweils entnommene Wasser